Kryptogewinne versteuern Schweiz: Praxis & Beispiele
Diese erfolgt beim Vorliegen eines Auftragsverhältnisses erst im Zeitpunkt des eigentlichen Tätigwerdens. Nutzungs-Token sind grundsätzlich als Auftragsverhältnis59 zwischen dem Emittenten und dem Investor einzustufen. Der vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm und den Investoren tätig werden muss. Die entgeltliche Übertragung von Anlage-Token mit